falls abweichend vom Mitgliedsnamen

zwischen der oben eingetragenen Person
– im Folgenden „Mitglied“ genannt –
und
der Fitness Fabrik GmbH, Sportplatzstraße 14, 97297 Waldbüttelbrunn
– im Folgenden „Fitness-Fabrik“ genannt –

Präambel

Fitness-Fabrik unterhält an verschiedenen Standorten in Deutschland Fitness Studios in Gestalt von sogenannten „Fabriken“.

Bei einer solchen Fabrik handelt es sich um einen speziell angefertigten, mobilen Container, in welchem auf kleinem Raum zahlreiche, für ein modernes Fitnesstraining erforderliche, Gerätschaften für den Kraft- und Cardiobereich beinhaltet sind.

Jede Fabrik ist zudem mit modernster Technik ausgestattet, so dass das Mitglied jederzeit virtuelle Workouts abrufen kann oder über einen sog. virtuellen Spiegel LIVE Sessions mit hochqualifizierten und erfahrenen Trainern ausüben kann.

Das Mitglied hat erfolgreich den angebotenen, limitierten „Startertarif“ angeboten bekommen und erhalten, mit welchem das Mitglied erhebliche Preisvorteile gegenüber der normalen Jahresmitgliedschaft hat.

§ 1 Fitness-Fabrik-Mitgliedschaftsvertrag

Mit Abschluss dieses Vertrages werde ich Mitglied bei Fitness-Fabrik. Für den Mitgliedschaftsvertrag gelten die nachfolgenden Regelungen sowie die unter § 7 bezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von Fitness-Fabrik

Das Mitglied bei Fitness-Fabrik ist berechtigt, sämtliche Fabriken von Fitness-Fabrik im gesamten Bundesgebiet während deren Öffnungszeiten je nach Verfügbarkeit und im Rahmen der vom Mitglied eingegangenen Mitgliedschaft in sogenannten Sessions (siehe § 4 (1)) zu nutzen.

Über die Berechtigung der Fabriken im Rahmen einer Mitgliedschaft hinaus, stellt Fitness-Fabrik Zusatzmodule zur Verfügung, welche zusätzlich zu einer Mitgliedschaft gebucht werden können. Folgende Zusatzmodule werden zur Buchung zur Verfügung gestellt:

  • TECHNOGYM: LIVE-Kurse für die Cardiogeräte Bike, Laufband und Rudergerät
  • VIRTUAGYM: Virtuelle Workouts am Touchscreenspiegel inkl. Trainingsplan
  • Personal Trainer LIVE: Einzelsession mit einem zugeschalteten Personal Trainer
  • PERSONAL TRAINER LIVE I: eine Session pro Woche mit einem zugeschalteten Personal Trainer. Beinhaltet die Zusatzmodule TECHNOGYM und VIRTUAGYM.
  • PERSONAL TRAINER LIVE II: zwei Session pro Woche mit einem zugeschalteten Personal Trainer. Beinhaltet die Zusatzmodule TECHNOGYM und VIRTUAGYM.

Fitness-Fabrik stellt die erforderliche Technik sowohl zur Teilnahme an TECHNOGYM Live- Kursen für die Cardio-Geräte Bike, Laufband und Rudergerät als auch zur Teilnahme an VIRTUAGYM (Workouts virtuell am Touchscreen-Spiegel) sowie zur Durchführung von virtuellen LIVE-Sessions mit einem Personal Trainer zur Verfügung.

Fitness-Fabrik stellt automatisierte Sicherheitsmaßnahmen, wie Temperaturmessung vor Einlass in die Fabrik, antimicrobischer Schutzfilm der einzelnen Oberflächen/Geräte, CO2 Überwachung/Luftfilterung und Diffusor mit Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Fitness-Fabrik garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit eine Fabrik zum Training zur Verfügung steht. Die Nutzungsmöglichkeit richtet sich nach der Auslastung der jeweiligen Fabrik, welche das Mitglied jederzeit über die ihm zur Verfügung gestellte App überprüfen kann.

§ 3 Beginn, Dauer und Kündigung der Mitgliedschaft

(1) Die Starter-Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrages.

(2) Die Starter-Jahresmitgliedschaft hat eine Laufzeit von 12 Monaten, gerechnet ab Beginn der Mitgliedschaft gemäß Abs. 1. Während dieser Zeit ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen. Spätestens 1 Monat vor Ende der Starterjahresmitgliedschaft, kann die Startermitgliedschaft um weitere 12 Monate verlängert werden.

(3) Wird die Starter-Jahresmitgliedschaft nicht spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend um weitere drei Monate, dann allerdings nicht mehr mit dem Startertarif, sondern zu den für eine normale Jahresmitgliedschaft geltenden Bedingungen gemäß § 5 (2), (5) und (6). Jede in dieser Art verlängerte Mitgliedschaft, verlängert sich wiederum automatisch um weitere drei Monate, wenn nicht die verlängerte Mitgliedschaft einen Monat vor deren Ablauf schriftlich gekündigt wird. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei Fitness-Fabrik maßgeblich. Während der Zeit der verlängerten Mitgliedschaft ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen.

(4) Jede Monatsmitgliedschaft hat eine Laufzeit von einem Monat, gerechnet ab Beginn der Mitgliedschaft gemäß Abs. 1. Während dieser Zeit ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen.

(5) Wird die Monatsmitgliedschaft nicht spätestens zwei Wochen vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend um einen weiteren Monat. Jede in dieser Art verlängerte Mitgliedschaft, verlängert sich wiederum automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht die verlängerte Mitgliedschaft zwei Wochen vor deren Ablauf schriftlich gekündigt wird. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei Fitness-Fabrik maßgeblich. Während der Zeit der verlängerten Mitgliedschaft ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen.

§ 4 Inhalt der Mitgliedschaft/monatlicher Verfall nichtgenutzter Sessions

Die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied zur Wahrnehmung von zwölf Sessions pro Monat, wobei eine „Session“ eine Bruttozeitdauer von 30 Minuten hat, d.h. in dieser Zeitdauer ist das eventuelle Umziehen vor und/oder nach dem Training enthalten. Die Session beginnt mit Öffnung der Zugangstür zur Fabrik durch den dem Mitglied zugewiesenen Barcode, bei Buchung mehrerer Sessions hintereinander beginnt die gebuchte Gesamtzeitdauer mit erstmaliger Öffnung der Zugangstür zur Fabrik durch den dem Mitglied zugewiesenen Barcode.

Das Mitglied verpflichtet sich, die von ihm genutzte Fabrik pünktlich, d.h. spätestens mit Ablauf der 30. Minute der von ihm gebuchten Session zu verlassen, bei Buchung mehrerer Sessions hintereinander mit Ablauf der letzten Minute der letzten vom Mitglied gebuchten Session.

Ein „Verlassen“ liegt vor, wenn das Mitglied aus der Fabrik vollständig herausgetreten ist und die Zugangstüre von außen wieder geschlossen hat, so dass für eine erneute Öffnung der Barcode wieder verwendet werden müsste.

Um dem Mitglied den Ablauf der gebuchten Session anzuzeigen, verwendet Fitness-Fabrik ein Ampelsystem dahingehend, dass 5 Minuten vor Ablauf der Session ein grünes Licht angeht, 3 Minuten vor Ablauf ein gelbes und 1 Minute vor Schluss ein rotes Licht.

Zudem schaltet sich 1 Minute vor Ablauf der Session die sich in der Fabrik befindliche Kamera auf, so dass seitens Fitness-Fabrik überprüft werden kann, ob die Fabrik rechtzeitig und in ordnungsgemäßen Zustand vom Mitglied verlassen wird. Das Mitglied stimmt der Zuschaltung der Kamera im vorbezeichneten Sinn hiermit zu.

Sessions, welche das Mitglied bis zum Ende eines Mitgliedschaftsmonats nicht genutzt hat, verfallen mit Ablauf des Mitgliedschaftsmonats.

Die Mitgliedschaft berechtigt dazu, die in jeder Fabrik vorhandene Technik für die Teilnahme an LIVE-Kursen, virtuellen Workouts oder an Workouts mit einem Personal-Trainer zu nutzen. Die Buchung und das Abrufen entsprechender Workouts bzw. Trainern ist u.U. zusätzlich gebührenpflichtig gemäß § 5.

§ 5 Monatsbeiträge

(1) Auf Grund des Startertarifs beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag für die ersten zwölf Monate 9,95 € und berechtigt zur monatlichen Nutzung der Fabrik an zwölf Sessions gem. § 4 (1).

(2) Der monatliche Mitgliedsbeitrag bei einer normalen Jahresmitgliedschaft gem. § 3 (4) beträgt 14,95 € und berechtigt zur Nutzung der Fabrik an zwölf Sessions gem. § 4 (1).

(3) Bei einer Verlängerung der Starterjahresmitgliedschaft gemäß § 3 (2) beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag während der Verlängerungszeit 9,95€.

(4) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. eines Monats im Rahmen der nachfolgenden Einzugsermächtigung erhoben und eingezogen. Für Monate, in denen die Mitgliedschaft lediglich anteilig besteht, erfolgt zum Monatsersten des nachfolgenden Monats eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge abgerundet auf volle Euro. Beginnt die Mitgliedschaft im Laufe eines Monats wird ein anteiliger Mitgliedsbeitrag, gerundet auf volle Euro, zusammen mit dem Beitrag für den nachfolgenden Monat abgebucht.

(5) Der zusätzliche monatliche Beitrag für das Zusatzmodul TECHNOGYM beträgt in den ersten zwölf Monaten der Laufzeit 0,00 €.

(6) Der zusätzliche monatliche Beitrag für das Zusatzmodul VIRTUAGYM beträgt in den ersten zwölf Monaten der Laufzeit 0,00 €.

(7) Die Buchung eines LIVE-Personal Trainers kostet eine Gebühr von 25,00 € je Session.

(8) Der zusätzliche monatliche Beitrag für das Paket PERSONAL-TRAINER LIVE I beträgt 80,00 €.

(9) Der zusätzliche monatliche Beitrag für das Paket PERSONAL-TRAINER LIVE II beträgt 150,00 €.

(10) Sofern das Mitglied zusätzliche Sessions buchen möchte, welche über die im Mitgliedsbeitrag beinhalteten Sessionanzahl hinausgehen, beträgt der Preis für jede zusätzliche Session 2,50 €.

§ 6 Bestätigung von Tarif und Mitgliedschaft/Einzugsermächtigung/SEPA-BasislastschriftMandat/Paypal/Kreditkarte

(1) Zu dem in § 1 genannten Zeitpunkt erwerbe ich eine Starter-Mitgliedschaft.

(2) Ich ermächtige die Fitness-Fabrik, den unter § 5 monatlich anfallenden Monatsbeitrag von 9,95 € für die Dauer meiner Mitgliedschaft von dem von mir angegebenen Konto einzuziehen.

Eine Änderung meiner Bankverbindung werde ich unverzüglich mitteilen und ggf. eine neue Einzugsermächtigung erteilen.

§ 7 Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaften bei Fitness-Fabrik sind Vertragsbestandteil dieses Mitgliedschaftsvertrags.


Mit dem Absenden dieses Formulars erklärst du dich einverstanden, dass die Fitness Fabrik GmbH deine eingegebenen persönlichen Daten speichert und zur Verwaltung deiner Mitgliedschaft verwendet, sowie an unsere Partnerfirmen weitergibt, die notwendigerweise an der Bereitstellung unserer Dienste beteiligt sind. Zu unserer Datenschutzerklärung.